Wer Suchtmittel einnimmt gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch in erheblichem Maße die eigene Sicherheit - und die der Kollegen. Doch es gibt Hilfe.
Sowohl Alkohol und Medikamente, Drogen können innerhalb kürzester Zeit abhängig machen.
Bei einem Verdacht auf Suchtmittel muss der Unternehmer handeln. Steht ein Mitarbeiter erkennbar unter Suchtmitteleinfluss, darf er keine Arbeiten mehr ausführen, bei denen er sich gefährden kann.
Das Thema Suchtmittelkonsum sollte offen im Betrieb angesprochen werden!
Konflikte im Zusammenhang mit dem Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz äußern sich durch:
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Erhöhte Fehlzeiten
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Zunahme der Unfallgefahren
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Abfall der Produktqualität
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Beeinträchtigung des Betriebsklimas
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Minderung der Qualifikation des/der Mitarbeiter/in
Jeder der Alkohol trinkt bzw. Suchtmittel konsumiert kann abhängig werden.
Alkohol ist das meistmissbrauchte Suchtmittel in unserer Gesellschaft als so genannte kulturinterne Droge findet der Alkohol im Alltag Eingang in das Bewusstsein der Menschen. In netter Versform" verpackt" wird Sorglosigkeit verkauft.
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Ich bin nervös und unruhig
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Ich möchte entspannen, mal alles vergessen und abschalten
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Ich weiß nicht wohin mit meiner Wut
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Streitereien gehe ich aus dem Weg
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Ich fühle mich allein
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Niemand weiß, wie einsam ich bin
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Trotz aller Angebote ist mir oft langweilig
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Ich fühle mich überfordert
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Ich merke immer wieder, dass ich zu anderen keinen Kontakt finde
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Ich bin niedergeschlagen, diese Stimmung ist schlimm
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Der Druck nimmt ständig zu
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Ich finde keinen Schlaf
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Ich bin häufig unsicher
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Ich habe Angstgefühle
Wer ein Problem erkennt und nicht zu dessen Lösung beiträgt wird Teil des Problems!
Co-Alkoholiker sind somit alle Personen, die von den Suchtproblemen des Betroffenen Kenntnis haben, aber
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verschweigen
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verharmlosen
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vertuschen
Sie verhalten sich im Grunde ähnlich wie die Suchtkranken selbst.
Die Suchtkrankheit wird dadurch nicht gebessert, sondern im Gegenteil
stabilisiert und sogar verlängert!
Ebenso erfährt das soziale Umfeld keine Besserung oder Entlastung.
Feststellen des Problemverhaltens
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Hinweis des Mitarbeiters auf sein Problemverhalten
Beobachtung und Dokumentation
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Konfrontation mit Problemverhalten und Auflagen
Beobachtung und Dokumentation
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Verweigerung: Erste Mahnung und Auflage
Beobachtung und Dokumentation
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Bei Nichterfüllung der Auflagen und keine Verhaltens
Änderung:
Zweite Abmahnung - Beobachtung und Dokumentation
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Keine weiteren Veränderungen:
Kündigung